Münstersche Straße

Wegegeld

Zum ältesten Wegenetz Rothenfeldes gehörten die Straßen nach Laer (Münstersche Straße) und nach Dissen, die über die Lindenallee (alte Bahnhofstraße) führte. Hier waren an den Gemeindegrenzen die Wegegeldabgabestellen eingerichtet. Meist waren es die Wirte, die die Pfennige einnahmen. Für die Lizenz mussten sie 125 Mark an das Amtsgericht Burg abführen. Die Mehreinnahmen verblieben dem Wirt. Wegegeld wurde bis zum Ende des 1. Weltkrieges erhoben.

Tarife

Vom Fuhrwerk zum Fortschaffen von Personen als Extraposten, Kutschen, Kaleschen, Kabriolets, für jedes Zugtier = 5 Pfg.
Vom Fuhrwerk zum Fortschaffen von Lasten: von beladenem, d.h. von solchem, worauf sich, außer dessen Zubehör und außer dem Futter für höchstens 3 Tage, an anderen Gegenständen mehr als 2 Zentner befinden, für jedes Zugtier = 5 Pfg.
Von jedem Pferd, Maultier oder Maulesel, mit oder ohne Reiter oder Last = 2 Pfg.
Von je 5 Fohlen, Kälbern, Schafen, Lämmern, Schweinen, Ziegen = 1 Pfg.
Von Kraftwagen zum Fortschaffen von Personen - mit Gummiradreifen - mit mehr als 4 Sitzplätzen = 10 Pfg.
mit 4 oder weniger Sitzplätzen = 5 Pfg.
Von Kraftwagen ohne Gummiradreifen mit mehr als 4 Sitzplätzen = 15 Pfg.